Rechtsprechung
VG Frankfurt/Oder, 12.09.2006 - 7 L 265/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,41272) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Frankfurt/Oder, 16.02.2012 - 5 K 3/11 Es habe damals (Ordnungsverfügung des Beklagten vom 17. Februar 2004 - Betriebsuntersagung) im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren 7 L 74/04 vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) sowie im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren 7 L 265/05 vor diesem Gericht (Ordnungsverfügung des Beklagten vom 25. Oktober 2004 - Sicherungsanordnung) die Schließung einer von der Firmengruppe xxx betriebenen Verwertungsanlage auf dem Gelände der ehemaligen Güllelagunen in xxx bei Eberswalde in Streit gestanden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die beigezogenen Verfahrensakten, die gerichtlichen Akten des vorläufigen Rechtsschutzes 5 L 49/09, 7 L 74/04, 7 L 265/05) sowie auf die zu den Aktenzeichen 5 K 149/09 und 5 K 3/11 eingereichten Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen.
- VG Aachen, 26.02.2007 - 9 K 4145/04
Zulassung eines Betriebsplanes für den Abschluss der Erzgewinnung im Tagebau …
vgl. in diesem Sinne auch VG Frankfurt(Oder), Beschluss vom 12. September 2006 - 7 L 265/05 -, juris. - VG Freiburg, 04.10.2007 - 1 K 1618/07
Ausschluss von Klärschlamm für die bodenbezogene Verwertung
Insbesondere gibt es derzeit keine Anhaltspunkte für eine sonstige ungefährliche stoffliche Verwertung (z.B. in Lärmschutzwällen mit mineralischer Oberflächenabdichtung von geringem Wasserdurchlässigkeitsbeiwert und darüberliegender Rekultivierungsschicht; Straßendämmen mit wasserundurchlässiger Fahrbahndecke und im Böschungsbereich dem Lärmschutzwall entsprechender Abdichtung; Straßen- und Wegebau, Anlage von befestigten Flächen in Industrie- und Gewerbegebieten sowie sonstigen Verkehrsflächen als Tragschicht unter wasserundurchlässiger Deckschicht [Beton, Asphalt, Pflaster] - bzw. als gebundene Tragschicht unter wenig durchlässiger Deckschicht [Pflaster, Platten] - vgl. zu solchen Beispielen im Kontext des Bodenschutzrechts: VG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 12.9.2006 - 7 L 265/05 - Juris).